Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zum Schulalltag, Regeln und Vereinbarungen für Schüler, Lehrer und Eltern.

Grundsätzliches
Unsere Schule ist Lern-, Arbeits- und Lebensraum für über 200 Personen. Ein sinnvolles und effektives Zusammenleben, -lernen und -arbeiten ist nur dann möglich, wenn sich Lehrkräfte, Schüler sowie Erziehungsberechtigte an grundsätzliche Regeln halten. Basis hierfür ist ein regelmäßiger Austausch und ein respekt- und vertrauensvoller Umgang miteinander. Hierzu gehört, dass Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte sich z.B. gegenseitig über schulrelevante Angelegenheiten im Umfeld der Schüler und über Auffälligkeiten frühzeitig informieren. Wichtig ist ein reger Austausch im Rahmen von Klassenpflegschaftssitzungen und Elternsprechzeiten sowie Ihre Beteiligung am Schulleben im Rahmen der Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner in unserer Schule sind zunächst einmal die Lehrkräfte des Klassenteams Ihres Kindes.

Daneben sind folgende Personen für Sie wichtig:

Schulleitung: B. Boch

stellvertretende Schulleitung: B. Schmitz

Sekretärin: R. Müller

Objektbetreuerin: P. Gazzo

Sprechzeiten im Sekretariat

Das Sekretariat ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:45 bis 12:30 Uhr, freitags von 07:45 bis 12:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten haben Sie die Möglichkeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

Sprechzeiten der Lehrkräfte

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Lehrkräfte während des Unterrichts und in ihrer Hofaufsicht nicht zu sprechen sind.

Alle Lehrer bieten jedoch feste Sprechzeiten an: hier die aktuellen Sprechzeiten

Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte im Sekretariat oder über die Klassenlehrkräfte einen Termin (Mitteilungsheft).

Unterricht und Pausenzeiten

Mitteilungen
Für wichtige Mitteilungen und Informationen, die alle Eltern der Schule oder Klasse angehen, wird bei Bedarf ein Elternbrief herausgegeben. Für individuelle Informationen sollte Ihr Kind immer ein Mitteilungsheft dabei haben. In dieses können sowohl Sie als auch die Lehrkräfte persönliche Informationen schreiben. Der Erhalt sollte bestätigt werden. Über die Änderung von Adresse, Telefon- / Handy-Nr. ist die Schule und auch das Busunternehmen zeitnah zu informieren. Die Schule muss auch benachrichtigt werden, wenn eine Änderung der Sorgeberechtigung erfolgt.
Notfälle
Damit wir Sie in dringenden Fällen benachrichtigen können, sollten sie telefonisch erreichbar sein; eine Benachrichtigung kann ggf. auch an Dritte erfolgen (Notfall-Nr.).
Krankheit
Sollte Ihr Kind einmal krank werden und den Unterricht nicht besuchen können, benachrichtigen Sie bitte umgehend telefonisch die Schule in der Zeit von 07:30 bis 08:00 Uhr. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, können Sie Ihre Mitteilung auch auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Ebenso muss das Busunternehmen, evtl. auch weitere betroffene Institutionen (Therapien etc.) von Ihnen in Kenntnis gesetzt werden, dass Ihr Kind mindestens an diesem Tag nicht die Schule besucht. Melden Sie Ihr Kind beim Busunternehmen auch wieder gesund. Im Anschluss an die Krankheit bitten wir Sie um eine schriftliche Entschuldigung, (durch einen separaten Zettel für das Klassenbuch; kein Hefteintrag). Im Bedarfsfall ist ein entsprechendes Attest beizubringen.Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann oder darf, benötigen wir ebenfalls eine Entschuldigung.Bei längerem Zeitraum ist dazu ein ärztliches Attest erforderlich.Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht mit Infektionskrankheiten zur Schule und beachten Sie das Infektionsschutzgesetz, sowie die Informationen zum Thema „Kopfläuse“. Gemäß Medikamentenerlass benötigen wir ein entsprechendes ärztliches Attest, wenn Ihr Kind in der Schule und/oder während der Teilnahme bei Klassenausflügen/ Klassenfahrten medikamentös versorgt werden muss.
Beurlaubung
Beurlaubungen für einzelne Schultage (bis zu 3 Schultagen) sind rechtzeitig vorher mit Begründung bei den Klassenlehrkräften zu beantragen. Beurlaubungen von mehr als einer Woche müssen 4 Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
Beurlaubungen vor und nach den Ferien werden in der Regel nicht genehmigt. Grundsätzlich sind planbare Arztbesuche und terminliche Verpflichtungen außerhalb der Schulzeit wahrzunehmen.

 

§ 10 (Allgemeine Schulordnung NRW)
Beurlaubung
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.
(2) Eine Schülerin oder ein Schüler kann beurlaubt werden
a) bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres von der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer oder der mit der Organisation der Jahrgangsstufe beauftragten Lehrkraft,
b) darüber hinaus von der Schulleiterin oder dem Schulleiter.
(3) Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf eine Schülerin oderein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Schulmaterialien
Notwendige Materialien wie z.B. Sportzeug und Schwimmsachen sollte Ihr Kind entsprechend dem Stundenplan mitbringen. Neben den gesetzlich festgelegten Geldbeträgen für Lehrmittel, sind die von der Schulkonferenz beschlossenen Beträge für Verbrauchsmaterialien zu zahlen, so dass diese von der Schule als Großbestellung preisgünstig eingekauft werden können.Alternativ sind die Schulmaterialien entsprechend der Vorgaben (Materialliste) von Ihnen selbst für Ihr Kind einzukaufen.
Getränkegeld
Getränke bringen Schüler selbst (wie auch ihr Pausenbrot) mit zur Schule. Alternativ werden Getränke in der Klasse zubereitet. Die Kosten werden dann nach Absprache mit der Klassenpflegschaftsversammlung pro Schüler festgelegt.
Welche Regelung zutrifft entscheiden die jeweiligen Lehrkräfte der Klasse.
Versicherung
Ihr Kind ist sowohl auf seinem Schulweg als auch in der Schule über die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Sollte Ihr Kind sich in der Schule oder auf dem Schulweg so verletzen, dass ein Arzt aufgesucht werden muss, wird ein Unfallbericht erstellt. Die entstehenden Kosten übernimmt die Gemeindeunfallversicherung. Eine Versicherung für beschädigtes Eigentum ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Fundsachen
Fundsachen werden bei der Hausmeisterin abgegeben. Wertsachen und Schlüssel müssen bei ihr abgeholt werden.
Ein gedrucktes Exemplar dieses Wegweisers ist in der Schule erhältlich.
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