Schulordnung

hier die aktuelle Schulordnung HHS 01_2023!

Unsere Schule ist ein Lern-, Arbeits- und Lebensraum. Wir wollen, dass alle sich hier wohl fühlen. Dazu gehört:

  • Wir lehnen jede Form von Gewalt ab.
  • Wir gehen respektvoll miteinander um.
  • Wir wollen lernen und unterrichten.

Dabei helfen uns Vereinbarungen, die von Schülern, Lehrern, Eltern, Erziehungs-berechtigten und allen Mitarbeitern der Schule eingehalten werden müssen. Ein gutes Zusammenleben ist nur möglich, wenn wir uns alle zu einem verbindlichen Handeln verpflichten.


Schulregeln

METACOM Symbole © Annette Kitzinger http://www.metacom-symbole.de

Bei Nichtbeachtung können pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.


Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten der Schüler

Ich habe das Recht…

  • auf einen respektvollen Umgang.
  • auf störungsfreies Lernen.
  • entsprechend meiner Bedürfnisse und Möglichkeiten unterrichtet zu werden.
  • ernst genommen zu werden.

Ich habe die Pflicht…

  • mit anderen respektvoll umzugehen und Konflikte gewaltfrei zu lösen.
  • zu einem störungsfreien Arbeiten beizutragen.
  • Anweisungen von Lehrern und Schulmitarbeitern zu befolgen.
  • Schuleigentum und das Eigentum Anderer sorgfältig zu behandeln.

Rechte und Pflichten der Lehrkräfte und Mitarbeiter

Ich habe das Recht…

  • störungsfrei zu unterrichten.
  • respektiert und angemessen angesprochen zu werden.
  • auf eine Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten.

Ich habe die Pflicht…

  • alle Schüler mit ihren Stärken, Schwächen und Meinungen zu akzeptieren.
  • die Schüler individuell zu fördern.
  • mit den Eltern und Erziehungsberechtigten zusammen zu arbeiten und sie über alle pädagogischen und erzieherischen Inhalte frühzeitig zu informieren.
  • Elternsprechtage, Elternabende, Klassenpflegschaftssitzungen und ggf. Hausbesuche oder Hospitationen anzubieten.

Rechte und Pflichten der Eltern und Erziehungsberechtigten

Ich habe das Recht…

  • mich aktiv am Schulleben zu beteiligen und mich im Rahmen der Schulmitwirkung einzubringen, z. B. Teilnahme an der Klassenpflegschaft.
  • über die pädagogischen Inhalte und Ziele informiert zu werden.
  • über schulische Termine rechtzeitig informiert zu werden.

Ich habe die Pflicht…

  • dem Schüler einen regelmäßigen Schulbesuch zu ermöglichen und für eine dem Stundenplan entsprechende Ausstattung zu sorgen.
  • mit den Lehrkräften zusammenzuarbeiten, allgemeine Vorgaben zu akzeptieren und die Schule in allen schulrelevanten Fragen zu informieren.
  • den Schüler im Krankheitsfall vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat zu entschuldigen und den Schüler nicht krank in die Schule zu schicken.
    • telefonisch erreichbar zu sein und ggf. den Schüler bei Erkrankung oder aus pädagogischen Gründen abzuholen bzw. abholen zu lassen.
Diese Schulordnung wurde von der Schülervertretung, der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz beschlossen.
Sie ist für alle bindend und trägt zu einem reibungslosen Schulalltag bei.
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