Richt­li­ni­en
Aus­schlag­ge­bend für den Un­ter­richt an un­se­rer Schu­le sind die Richt­li­ni­en des Lan­des NRW, der­zeit gül­tig:

  • Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (2022), hier nachzulesen: klick!
  • Richt­li­ni­en für die För­de­rung schwerst­be­hin­der­ter Schü­ler in Son­der­schu­len und Hin­wei­se für den Un­ter­richt (1985)
    (je­weils her­aus­ge­ge­ben durch: Der Kul­tus­mi­nis­ter des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len)

 

Schul­pro­gramm & Schulprofil 2023
Die ak­tu­el­lste Version unseres Schul­pro­gramms wur­de von der Schul­kon­fe­renz  ge­neh­migt und zeitnah ver­ab­schie­det: Schulprogramm 2023

 

Unterrichtsvorgaben für den zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung
Die vorliegenden Unterrichtsvorgaben sind verbindliche Grundlage für den Unterricht im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung. Sie sind Basis und Ausgangspunkt für die weitere schulspezifische Ausgestaltung, Erweiterung und stando
rtbezogene Spezialisierung. Dabei werden Freiräume für Vertiefung, schuleigene Projekte und die Beachtung aktueller Entwicklungen geboten. Die Umsetzung der verbindlichen curricularen Vorgaben in schuleigene Vorgaben liegt in der Gestaltungsfreiheit – und Gestaltungspflicht – der Fachkonferenzen bzw. Fachgruppen sowie der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte. Damit ist der Rahmen geschaffen, gezielt Kompetenzen und Interessen der Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung aufzugreifen und zu fördern bzw. Ergänzungen der jeweiligen Schule in sinnvoller Erweiterung der Kompetenzen und Inhalte zu ermöglichen.

 

Lexikon der Inklusion
Wesentliche Begriffe der Inklusion werden hier erläutert: klick! …und weiteres zum Thema Inklusion.

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