Richtlinien
Ausschlaggebend für den Unterricht an unserer Schule sind die Richtlinien des Landes NRW, derzeit gültig:
- Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (2022), hier nachzulesen: klick!
- Richtlinien für die Förderung schwerstbehinderter Schüler in Sonderschulen und Hinweise für den Unterricht (1985)
(jeweils herausgegeben durch: Der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen)
Schulprogramm & Schulprofil 2023
Die aktuellste Version unseres Schulprogramms wurde von der Schulkonferenz genehmigt und zeitnah verabschiedet: Schulprogramm 2023
Unterrichtsvorgaben für den zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung
Die vorliegenden Unterrichtsvorgaben sind verbindliche Grundlage für den Unterricht im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung. Sie sind Basis und Ausgangspunkt für die weitere schulspezifische Ausgestaltung, Erweiterung und stando
rtbezogene Spezialisierung. Dabei werden Freiräume für Vertiefung, schuleigene Projekte und die Beachtung aktueller Entwicklungen geboten. Die Umsetzung der verbindlichen curricularen Vorgaben in schuleigene Vorgaben liegt in der Gestaltungsfreiheit – und Gestaltungspflicht – der Fachkonferenzen bzw. Fachgruppen sowie der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte. Damit ist der Rahmen geschaffen, gezielt Kompetenzen und Interessen der Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung aufzugreifen und zu fördern bzw. Ergänzungen der jeweiligen Schule in sinnvoller Erweiterung der Kompetenzen und Inhalte zu ermöglichen.
- Unterrichtsvorgabe Mathe
- Unterrichtsvorgabe Deutsch
- Unterrichtsvorgabe Entwicklungsbereiche
- …weitere Infos
Lexikon der Inklusion
Wesentliche Begriffe der Inklusion werden hier erläutert: klick! …und weiteres zum Thema Inklusion.