Hilda-Heinemann-SchuleVeröffentlicht am von U. Fabry
Willkommen im Schuljahr 2022/23
Die Schulgemeinschaft der Hilda-Heinemann-Schule freut sich auf den Schulbeginn am Mittwoch, 10.08.2022. An diesem Tag endet der Unterricht bereits um 13.15 Uhr.
Im erstenElternbrief informieren wir Sie über die aktuellen Corona-Vorgaben.
Beste Grüße und auf eine weitere gute Zusammenarbeit!
Hilda-Heinemann-SchuleVeröffentlicht am von U. Fabry
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Die Landesregierung hat gestern beschlossen, dass die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab 02.11.2021 aufgehoben wird.
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig. Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Die neue Regelung hat Auswirkungen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen. Tritt in einem Klassenverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Hilda-Heinemann-SchuleVeröffentlicht am von U. Fabry
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Beispiel FFP2-Maske
in der neuen Coronaschutzverordnung vom 23.04.2021 wird festgelegt, dass bei der Schülerbeförderung nur noch Atemschutzmasken zugelassen sind (s. Foto). Die blauen OP-Masken oder ein anderer textiler Schutz sind nicht mehr erlaubt.
Atemschutzmasken im Sinne der Verordnung sind FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (insbesondere KN 95/N95). In der Regel sind die Masken weiß.
Diese Regelung gilt ab sofort.
Ausgenommen von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske aufgrund dieser Verordnung sind gem. § 3 Abs. 4 CoronaSchVO unter anderem:
Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Ein Attest ist erforderlich.
Laut Schulträger bedeutet dies, dass bei den Schülerinnen und Schüler die keine entsprechende Atemschutzmaske tragen und nicht zu dem oben genannten Personenkreis zählen, der Schülerspezialverkehr ausgesetzt werden muss.
Hilda-Heinemann-SchuleVeröffentlicht am von U. Fabry
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
der Wechselunterricht wird in bekannter Weise ab Montag, 26.04.2021 fortgesetzt.
Auch bei einem Inzidenzwert von über 165 findet der Unterricht an unserer Schule im Wechselmodell statt. Verpflichtend bleibt die Durchführung von zwei Selbsttests pro Woche.
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