Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
in der neuen Coronaschutzverordnung vom 23.04.2021 wird festgelegt, dass bei der Schülerbeförderung nur noch Atemschutzmasken zugelassen sind (s. Foto). Die blauen OP-Masken oder ein anderer textiler Schutz sind nicht mehr erlaubt.
Atemschutzmasken im Sinne der Verordnung sind FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (insbesondere KN 95/N95). In der Regel sind die Masken weiß.
Diese Regelung gilt ab sofort.
Ausgenommen von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske aufgrund dieser Verordnung sind gem. § 3 Abs. 4 CoronaSchVO unter anderem:
- Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Ein Attest ist erforderlich.
Laut Schulträger bedeutet dies, dass bei den Schülerinnen und Schüler die keine entsprechende Atemschutzmaske tragen und nicht zu dem oben genannten Personenkreis zählen, der Schülerspezialverkehr ausgesetzt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
gez. B. Boch, Schulleiterin