Maskenpflicht im Außenbereich von Schulen wurde aufgehoben
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
das Ministerium teilte mit, dass die Maskenpflicht im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen entfällt. Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
In den Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.
Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur zweimal wöchentlichen Testung bleibt bestehen.
Diese Regelung gilt vorerst bis zu den Sommerferien.
Mit vielen Grüßen und guten Wünschen
Ihre Birgit Boch, Schulleiterin
Maskenpflicht im Außenbereich