Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Die Landesregierung hat gestern beschlossen, dass die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab 02.11.2021 aufgehoben wird.
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig. Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Die neue Regelung hat Auswirkungen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen. Tritt in einem Klassenverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
LINK zur Schulmail: https://www.schulministerium.nrw/28102021-verzicht-auf-die-maskenpflicht-am-sitzplatz-ab-dem-2-november-2021
Mit vielen Grüßen
B. Boch, Schulleiterin